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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten freiberuflichen Geschäftsverkehr zwischen Modus Verbi (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von dem Auftraggeber mit Erteilung des Auftrages anerkannt.


§ 2 Abweichende Vereinbarungen

Abweichungen, Änderungen oder Nebenvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Dies gilt ebenfalls für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.


§ 3 Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail, Fax, Postversand oder telefonisch. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.

(2) Bei der Auftragserteilung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Auftrags, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild des Auftrags, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches) anzugeben. Ist der Auftrag für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor Anfertigung der Druckversion einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen.

(3) Begleitendes Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind, sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung zu übergeben. Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann der Auftragnehmer weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Auftraggeber anfordern.

(4) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.


§ 4 Auftragsausführung, Lieferfristen

(1) Der Auftrag wird vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck des Auftrags nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken erstellt. Sind informatorisches Begleitmaterial oder besondere Anweisungen vom Auftraggeber nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Eine stilistische Überarbeitung ist nicht Gegenstand der Dienstleistung. Der Auftraggeber erhält den Auftrag in der vereinbarten Form.

(2) Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Fehler zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung des Auftrags erforderliche begleitende Informationsmaterial dem Auftragnehmer nicht ausgehändigt hat.

(3) Der Auftragnehmer kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen.

(4) Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine sein, die nicht verbindlich zugesichert sind.

(5) Der Versand des bearbeiteten Auftrags erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per E-Mail, Fax oder Post. Für Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.


§ 5 Honorar

Das Honorar ist nach Erhalt des Auftrags fällig. Dabei ist die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen ausgeschlossen.


§ 6 Mängelbeseitigung, Haftung 

(1) Mängel sind dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Der angezeigte Mangel ist konkret zu bezeichnen. Offensichtliche Mängel sind nach Ablauf von 2 Wochen nach Übersendung des Auftrags anzuzeigen. Zur Erhaltung der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, angezeigte Mängel des Auftrags zu beseitigen. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und die Fristsetzung mit der Erklärung verbinden, dass er die Beseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehnt. Nach dem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

(3) Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Vorlagen verursacht worden sind, besteht nicht.

(4) Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(5) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine Beeinträchtigung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt. Die Haftung des Auftragnehmers ist in diesem Fall auf die Höhe der Deckungssumme seiner Vermögensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Sollte die Versicherung aufgrund eines vereinbarten Selbstbehaltes oder ähnlicher Bestimmungen in Teilen nicht zur Leistung verpflichtet sein, tritt der Auftragnehmer mit eigenen Ersatzleistungen ein.

(6) Die Haftung für Schäden, die aufgrund einfacher Fahrlässigkeit als Folge von Mängeln der erbrachten Leistung entstehen (Mangelfolgeschäden), ist ausgeschlossen.


§ 7 Haftung für Dritte, Dritthaftung 

(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für von Dritten verursachte Mängel und Schäden. Bedient sich der Auftragnehmer zur Auftragsausführung Dritter, haftet er nur für die sorgfältige Auswahl.

(2) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf den Auftragnehmer zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.


§ 8 Höhere Gewalt, Kündigung

(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Netzausfälle, nicht durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Computerviren, Verkehrsstörungen u.a.) zurückzuführen sind. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen. Schadensersatzansprüche scheiden in diesem Fall aus.

(2) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Ausführung des Auftrags nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Schriftliche Aufträge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht an den schriftlichen Aufträgen mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung.


§ 10 Urheberrecht

(1) Der Auftragnehmer ist Inhaber des Urheberrechts an den erbrachten schriftlichen Aufträgen.

(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund des Auftrags - auch von Dritten - an den Auftragnehmer gestellt werden könnten.


§ 11 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über den Inhalt der zu bearbeitenden Aufträge, über das ihm aus Anlass des Auftrags überlassene Informationsmaterial sowie über alle ihm in Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Mitarbeitern stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar.


§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Änderungen, Wirksamkeit

(1) Für das Auftragsverhältnis sowie alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist München, Deutschland.

(3) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber anlässlich einer erneuten Auftragserteilung bekannt gegeben.

(4) Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.